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Dienstreise
Von einer Dienstreise ist immer dann zu sprechen, wenn ein Arbeitnehmer oder Unternehmer vorübergehend aus beruflichen Gründen außerhalb seiner regelmäßigen Arbeits- oder Betriebsstätte tätig wird. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen, sind Reisekosten. Sie können dem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei erstattet werden. Unternehmer können diese Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Abziehbare Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Reise können Fahrtkosten (beispielsweise mit dem Pkw, der Bahn, dem Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln), Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Reisenebenkosten sein.
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