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Recht & Steuern

Dienstvertrag

Durch einen Dienstvertrag verpflichtet sich eine Partei, der anderen einen Dienst &emdash; z. B. Unterricht &emdash; zu leisten. Dafür bekommt sie von der anderen Partei eine Vergütung. Anders als beim Werkvertrag wird kein konkreter Arbeitserfolg geschuldet, sondern die Erbringung des Dienstes. Geregelt ist der Dienstvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein Unterfall des Dienstvertrags ist der Arbeitsvertrag. Die Abgrenzung ist von Bedeutung bezüglich der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten, vor allem aber hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Regelungen, die auf den Dienstvertrag in der Regel nicht anwendbar sind.

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