Inhalte
Umfrage
Glossare
Glossarsuche
RSS-Feeds
Dienstvertrag
Durch einen Dienstvertrag verpflichtet sich eine Partei, der anderen einen Dienst &emdash; z. B. Unterricht &emdash; zu leisten. Dafür bekommt sie von der anderen Partei eine Vergütung. Anders als beim Werkvertrag wird kein konkreter Arbeitserfolg geschuldet, sondern die Erbringung des Dienstes. Geregelt ist der Dienstvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein Unterfall des Dienstvertrags ist der Arbeitsvertrag. Die Abgrenzung ist von Bedeutung bezüglich der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten, vor allem aber hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Regelungen, die auf den Dienstvertrag in der Regel nicht anwendbar sind.
« zurück
Services und Angebote
Paletten (48) Haushaltsgeräte (45) E-Zigarette (43) Bademode (97) Grills und Zubehör (46) Koffer, Trolleys und Reisegepäck (92) Lederwaren-Trends (137) Alles für den Garten (161) Lizenzartikel (164) Aktuelle Schuhmode (65) Tablets (25) Top-Produktideen (151) Hello Kitty (80) Adidas (80) Quads (53) Fanartikel zur Fußball-EM 2012 (148)
![zentrada.magazin [Logo] zentrada.magazin](http://www.zentradamagazin.de/images/logoZM.gif)
![[Titel] Zentralmarkt](http://images.schimmelmedia.de/zentralmarkt/zm_titelbild.jpg)


