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Recht & Steuern

Diplomand (Sozialversicherung)

Diplomanden, die eigens zum Zweck der Erstellung ihrer Diplomarbeit in einem Betrieb arbeiten, sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Regel kaufen die Betriebe den Diplomanden ihre Diplomarbeit ab. Der gezahlte Geldbetrag ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung jedoch unerheblich. Anders verhält es sich bei Studenten, die im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine Diplomarbeit anfertigen. Sie sind zwar in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nach den geltenden Sonderregelungen versicherungsfrei; in der Rentenversicherung besteht die Versicherungsfreiheit jedoch nur im Rahmen einer geringfügig entlohnten oder einer kurzfristigen Beschäftigung.

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