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Doppelte Haushaltsführung
Zu den Werbungskosten gehören auch die durch eine doppelte Haushaltsführung bedingten Mehraufwendungen, soweit sie vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie bedingt durch Ihre Berufstätigkeit außerhalb Ihres eigenen Hausstands eine Zweitwohnung bezogen haben. Eine doppelte Haushaltsführung liegt aber in den ersten drei Monaten nicht vor, wenn die auswärtige Beschäftigung als Dienstreise zu werten ist. Die steuerlichen Vorteile der doppelten Haushaltsführung können Sie nur zwei Jahre lang beanspruchen.
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