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Ehegatten-Arbeitsverhältnis (Arbeitsrecht)
Familien- oder Ehegattenmitarbeit kann, wenn sie einen bestimmten Umfang annimmt, ein echtes Arbeitsverhältnis werden. Hierbei kann auch von Vornherein ein Arbeitsverhältnis vertraglich vereinbart werden. Da solche Arbeitsverträge häufig nur aus steuerlichen und/oder sozialversicherungsrechtlichen Gründen geschlossen werden, stellt die Rechtsprechung hohe Ansprüche an die formellen Voraussetzungen eines entsprechenden Vertrags. Möglich ist neben dem Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrags auch der eines Gesellschaftsvertrags. Unabhängig vom Inhalt des Vertrags sind für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nur die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.
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