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Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung ist eine Form der Beteuerung für die Richtigkeit einer Erklärung. Sie ist in ihrer Aussagekraft schwächer als der Eid. Sie kann mündlich oder schriftlich vor den dafür zuständigen Behörden (Gerichte, Finanzämter, andere Verwaltungsbehörden) als Mittel der Glaubhaftmachung tatsächlicher Behauptungen abgegeben werden. In vielen Fällen ist sie gesetzlich vorgeschrieben oder zugelassen, sie kann aber auch in förmlichen Beweisverfahren vor einer Behörde als Entscheidungsgrundlage geleistet werden.
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