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Eigengeschäft

Ein Eigengeschäft ist ein Geschäft, bei dem der Handelnde das Geschäft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vornimmt. Für die Abgrenzung zum Kommissionsgeschäft ist maßgeblich, zu welchem Zweck und mit welchem Willen die Vertragsparteien das Geschäft abgeschlossen haben. Auf die Bezeichnung des Geschäfts kommt es nicht an.

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