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Recht & Steuern

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt stellt eine besondere Abrede beim Kaufvertrag über bewegliche Sachen dar, mit der sich der Verkäufer das Eigentum an der betreffenden Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehält. Diese Vereinbarung ist nur bei Kauf- und Werklieferungsverträgen über bewegliche Sachen zulässig und dient dem Verkäufer als Sicherheit für den Fall, dass nach Übergabe der Kaufpreis nicht bezahlt wird. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer nämlich dann die verkaufte Sache als sein Eigentum zurückverlangen.

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