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Recht & Steuern

Eigentumswohnung

Rechte und Pflichten, die mit Eigentumswohnungen verbunden sind, werden im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Den Begriff Eigentumswohnung kennt das WEG allerdings nicht; es verwendet vielmehr die Begriffe Wohnungs-, Teil-, Sonder-und Gemeinschaftseigentum. Wertmäßig im Vordergrund steht dabei der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Für Eigentumswohnanlagen ist ein Verwalter erforderlich, der auch ein Miteigentümer sein kann. Steuerlich wird eine Eigentumswohnung ähnlich wie ein Einfamilienhaus behandelt.

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