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Recht & Steuern

Einfuhr

Unter Einfuhr ist das Verbringen von Waren im Zusammenhang mit dem gewerblichen Warenverkehr sowie dem Reiseverkehr aus Drittländern in das Gemeinschaftsgebiet zu verstehen. Sie unterliegt der zollamtlichen Überwachung. Bei der Einfuhr werden unter Umständen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern fällig, außerdem müssen Verbote und Beschränkungen beachtet werden. Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern bestehen Zollpräferenzen. Das bedeutet, dass Waren teilweise zollfrei oder zumindest mit Ermäßigungen eingeführt werden können.

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