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Eingliederungsvertrag
Als Eingliederungsvertrag bezeichnet das Sozialgesetzbuch III, das zum 1. Januar1998 das Arbeitsförderungsgesetz abgelöst hat, einen befristeten Vertrag, den ein Arbeitgeber mit einem förderungsbedürftigen Arbeitslosen schließen kann. Dadurch soll diesen Arbeitslosen &emdash; im wesentlichen Langzeitarbeitslose &emdash; die Chance gegeben werden, wieder in das Erwerbsleben zurückzukehren. Das Arbeitsamt fördert den Eingliederungsvertrag mit bestimmten finanziellen Erstattungen an den Arbeitgeber. Auf den Eingliederungsvertrag finden im wesentlichen die Vorschriften des Arbeitsrechts Anwendung.
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