Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Einkunftsarten

Im EStG ist geregelt, welche Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen. Die sieben dort genannten Einkunftsarten stellen eine abschließende Aufzählung dar, d. h., andere, nicht genannte Einkünfte sind einkommensteuerfrei. Die Einkünfte können nur einer der festgelegten Arten zugeordnet werden. Die Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart beschränkt die steuerliche Erfassung auf bestimmte Tatbestände und knüpft daran bestimmte Folgen, z. B. die Tarifbegrenzung nach § 32c EStG bzw. die Begünstigungen durch den neuen § 35 I Nr. 1 EStG.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner