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Finanzen / Controlling

Einnahme-Überschussrechnung

Die zu versteuernden Einkünfte können nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Freiberuflich Tätige können ihren Gewinn regelmäßig mit der Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Bei gewerblichen Unternehmern sowie Land- und Forstwirten dürfen bestimmte Grenzen für die Anwendung der E/Ü-Rechnung nicht überschritten werden. Bei der Einnahme-Überschussrechnung handelt es sich um ein gegenüber der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren, in welchem die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.

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