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Recht & Steuern

Einsatzwechseltätigkeit

Wer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit an ständig wechselnden Orten im Einsatz ist, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Dabei gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der im Jahr aufgesuchten Einsatzstellen. Erforderlich ist lediglich, dass die Arbeitnehmer nach mehr oder weniger langer Arbeitsdauer an einem Ort die Einsatzstelle wechseln müssen. Typische Beispiele sind Montagearbeiter und Arbeitnehmer des Baugewerbes. Steuerliche Vorteile bringt die Einsatzwechseltätigkeit nur, wenn der Arbeitnehmer keine so genannte regelmäßige Arbeitsstätte hat, wenn er also an durchschnittlich einem Arbeitstag in der Arbeitswoche im Betrieb tätig ist.

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