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Einspruch
Will der Steuerzahler sich gegen einen ihn betreffenden Verwaltungsakt der Finanzbehörden wehren, kann er beim Finanzgericht klagen. Zuvor muss er jedoch Einspruch bei der Behörde einlegen, was zur Folge hat, dass die Behörde ihre Entscheidung nochmals überprüfen kann. Nur wenn der Einspruch erfolglos bleibt, hat der Steuerzahler die Möglichkeit zur Klage. Bei der Einlegung des Einspruchs müssen einige formelle Voraussetzungen wie z. B. die Frist beachtet werden.
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