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Einstellungszuschuß
Der Einstellungszuschuss ist ein Instrument der Arbeitsförderung und mit dem Sozialgesetzbuch III, das das alte Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zum 1. Januar 1998 abgelöst hat, geschaffen worden. Er wird von der Bundesanstalt für Arbeit gewährt, wenn ein Existenzgründer einen Arbeitslosen einstellt. Gefördert werden allerdings nur Kleinbetriebe: Der Existenzgründer und Arbeitgeber darf nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Der Einstellungszuschuss, der für höchstens zwölf Monate geleistet wird, beträgt 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
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