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Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Anordnung des Gerichts, die der Sicherung eines Anspruchs dient oder den Rechtsfrieden bis zur Entscheidung über ein streitiges Rechtsverhältnis wahren soll. Da die einstweilige Verfügung nur die Sicherung eines Anspruchs oder die Erhaltung eines bestehenden Zustands und nicht die Erfüllung des Anspruchs bezweckt, darf sie nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen (§ 935 ZPO und § 940 ZPO).
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