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Recht & Steuern

Einzelfirma

Einzelfirma ist die Firma eines Einzelkaufmanns, während die Gesellschaftsfirma die Firma einer Handelsgesellschaft ist oder die Personalfirma den Namen des Inhabers nennt. Eine Firma, also auch eine Einzelfirma, kann nur von einem Kaufmann geführt werden. Führt der Kaufmann sein Handelsgewerbe allein ohne Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter, ist er Einzelkaufmann. Dieser muss seine Firma (Einzelfirma) mit der Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder einer entsprechenden verständlichen Abkürzung (z. B. "e. K.") führen (§ 19 I Ziff. 1 HGB).

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