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Finanzen / Controlling

Einzugsermächtigung

Die Einzugsermächtigung ist eine Vollmacht gegenüber einem Gläubiger, im bargeldlosen Zahlungsverkehr vom Girokonto des Schuldners Zahlungen einzuziehen (Inkasso). Die Einzugsermächtigung ist für Massengeschäfte gedacht und eignet sich besonders für regelmäßig wiederkehrende Forderungen wie Prämieninkasso der Versicherungsgesellschaften. Hierbei wird dem Zahlungspflichtigen das Recht eingeräumt, innerhalb einer Frist von sechs Wochen der Belastung zu widersprechen und eine Wiedergutschrift zu verlangen, wenn eine entsprechende Einzugsermächtigung nicht vorlag oder zwischenzeitlich zurückgezogen wurde.

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