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Entgeltfortzahlung
Seit dem 1. Januar 1994 ist das Recht der Entgeltfortzahlung im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Die Entgeltfortzahlung hat in der Sozialversicherung sowohl leistungs- als auch beitragsrechtliche Auswirkungen. Steuerrechtlich stellt der dem Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen der Krankheit weiter zu zahlende Arbeitslohn lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt dar. Das gilt auch für die weiterhin zu zahlenden Lohnzuschläge.
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