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Entnahmen
Entnahme bedeutet, dass Gegenstände oder Leistungen, die dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind, für außerbetriebliche (private) Zwecke verwendet werden. Sie werden also dem Betrieb entnommen. Eine Entnahme mindert zunächst das Betriebsvermögen und somit das Betriebsergebnis. Da die entnommenen Wirtschaftsgüter im Betrieb erwirtschaftet worden sind, muss für die steuerliche Gewinnermittlung der Wert der Entnahme bestimmt und die Entnahme verbucht werden. Dabei sind die Entnahmen keinesfalls immer gewinnneutrale Vorgänge. Durch eine Entnahme werden ebenso wie bei der Veräußerung stille Reserven realisiert.
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