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Entschädigung (Personal)
Wer einen Schaden verursacht, muss ihn &emdash; soweit möglich &emdash; ersetzen. Dabei kann der Schaden finanzieller oder ideeller Art sein. Entgehen einem Geschäftsmann durch das Verschulden eines Dritten Einnahmen und damit Gewinn, ist sein betriebliches Ergebnis um den Ertrag aus diesem entgangenen Geschäft verringert. Ersetzt der Verursacher aber den Ausfall der Einnahmen, unterliegt auch dieser Schadensersatz der Einkommensteuer. Entschädigungen können der tariflichen Einkommensteuer oder einer ermäßigten Besteuerung unterliegen. Im günstigsten Fall sind sie sogar steuerfrei.
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