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Recht & Steuern

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht &emdash; in der Umgangssprache auch Erbpacht genannt &emdash; ist ein Recht an einem fremden Grundstück. Es ermöglicht seinem Inhaber, auf dem fremden Grundstück ein eigenes Haus zu bauen oder Wohnungseigentum zu begründen, ohne Eigentum an dem betreffenden Grundstück zu erwerben. Das Erbbaurecht ist ein "grundstücksgleiches" Recht, d. h., es wird rechtlich wie ein Grundstück behandelt. In steuerlicher Hinsicht gibt es jedoch einige Besonderheiten. Wichtig ist etwa, dass bei eigengenutzten Wohnungen die Zahlungen nicht bei der Eigenheimförderung berücksichtigt werden. Einzelheiten zum rechtlichen Teil des Erbbaurechts sind in der Erbbaurechtsverordnung geregelt.

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