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Erbe, Erbschaft
Die Erbschaft (Nachlass) ist die Summe aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die der Erblasser hinterlässt. Vererbbar sind die überwiegend vermögensbezogenen Rechte und Pflichten. Dazu gehören die dinglichen Rechte, mit Ausnahme zweier Vorschriften im BGB (§ 1061 I BGBund § 1090 II BGB), schuldrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, die dinglichen und schuldrechtlichen Anwartschaftsrechte, Patent- und Urheberrechte (§ 15 I Satz 1 PatG,§ 28 UrhG, § 64 UrhGund § 68 UrhG) sowie Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs. Zur Erbschaft gehören neben den Rechten also auch die Schulden (Nachlassverbindlichkeiten), die der Erblasser hinterlässt.
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