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Ertrag, Einnahme
In der betriebswirtschaftlichen Erfolgsrechnung werden Erträge von Einnahmen abgegrenzt. Es gibt eine steuerrechtliche und eine bilanzielle Unterscheidung. In der Steuerbilanz unterscheidet man zwischen Überschusseinkünften und Gewinneinkünften. Überschusseinkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Gewinneinkünfte müssen bei Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich in Einnahmen und Erträge aufgeteilt werden. Bilanziell ist die Unterscheidung von Einnahmen und Erträgen wichtig für die Buchungen im Jahresabschlusskonto und für den Erfolgsausweis. Generell gilt: Einnahmen werden immer auf Bestandskonten, Erträge auf Erfolgskonten verbucht.
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