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Erziehungsgeld
Erziehungsgeld wird vom Staat für die Erziehung und Betreuung von Kindern gewährt. Dabei hat sich in den letzten Jahren die Gesetzeslage verändert, so dass unterschieden werden muss zwischen Kindern, die vor, und Kindern, die nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Die Auszahlung des Erziehungsgeldes ist länderunterschiedlich geregelt. In keinem Fall trifft jedoch die Zahlungsverpflichtung den Arbeitgeber. Steuerrechtlich ist zu beachten, dass das Erziehungsgeld nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Soweit aber der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen erbringt, sind sie lohnsteuerpflichtig.
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