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Euro, Personalwesen
Die Einführung des Euro hat auf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich keine Auswirkungen. Durch die Währungsumstellung an sich muss weder an Arbeitsverträgen noch an Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen etwas geändert werden. Dennoch gibt es im Rahmen der Umstellung einiges im Personalrecht zu beachten. Wichtig ist vor allem, dass Verträge dann neu abgeschlossen werden müssen, wenn infolge von Rundungen Beträge geändert werden. Die Abführung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge wird aller Wahrscheinlichkeit nach in der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2001 noch in DM erfolgen.
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