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Euro, Rechnungswesen
Durch die Währungsunion entsteht Anpassungsbedarf in verschiedenen Teilbereichen des Rechnungswesens. Mit der Euro-Einführung sind jedoch nicht wie vielerorts befürchtet grundlegende Änderungen der allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften verbunden. Vielmehr bleiben die nationalen Bestimmungen weitestgehend erhalten. Für die Einführung des Euro sind zwei EU-Verordnungen geschaffen worden, die die Rechnungslegung indirekt betreffen. Ihre Zielsetzung ist die Schaffung eines rechtlichen Gesamtrahmens in den elf Teilnehmerstaaten, in denen der Euro seit dem 1. Januar 1999 eingeführt worden ist.
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