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Fahrtkosten
Fahrtkosten können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie beruflich bedingt sind (z. B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) oder in Zusammenhang mit Kauf, Bebauung oder Verwaltung von Grundbesitz stehen, wobei zwischen eigengenutzten und vermieteten Immobilien zu unterscheiden ist. Außerdem ist in manchen Fällen ein Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich (z. B. für Behinderte; sehr eingeschränkt auch für Kranke bzw. für Besuche kranker Verwandter).
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