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Familiengesellschaft (Begriff)
Familiengesellschaften sind Personen- oder Kapitalgesellschaften, bei denen zwischen den Gesellschaftern verwandtschaftliche Beziehungen bestehen. Die Familiengesellschaft stellt keine eigene Gesellschaftsform dar. Gründung, Bestehen und Ende richten sich nach den für alle Gesellschaften geltenden gesellschaftsrechtlichen Normen. In steuerlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die gesellschaftsvertraglichen Regelungen einem Drittvergleich standhalten müssen, d. h., die Vereinbarungen zwischen den Familienangehörigen müssen wirtschaftlich sinnvoll und branchenüblich ausgestaltet sein.
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