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Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, die Ehegatten und Kinder von Mitgliedern kostenlos mitversichert. Der Anspruch auf die Familienversicherung ist für Kinder grundsätzlich von ihrem Alter abhängig. Damit jedoch kein kostenloser Versicherungsschutz erschlichen werden kann, hat der Gesetzgeber die Familienversicherung noch von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht. Grundsätzlich gilt, dass eine abhängige Beschäftigung gegen Entgelt immer zu einer eigenen Mitgliedschaft führt. Familienangehörige, die über kein oder ein nur geringes Einkommen verfügen, sollen hingegen abgesichert sein.
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