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Finanzbuchhaltung
Jeder Kaufmann ist gesetzlich verpflichtet, Bücher zu führen (§ 238 I HGB). Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung müssen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens darin ersichtlich sein. Die Finanzbuchhaltung muss somit den jeweiligen Stand und die Veränderungen des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals aufzeichnen. Die Bücher müssen fortlaufend und systematisch geführt werden. Die Finanzbuchhaltung ist Grundlage für die Entwicklung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Sie muss nach bestimmten handels- und steuerrechtlichen Vorschriften geführt werden.
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