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Fixgeschäft
Ein Fixgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem die Erfüllung zu einem genau bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer genau bestimmten Frist erfolgen muss, so dass das Geschäft mit der Einhaltung der Leistungszeit stehen oder fallen soll. Leistet der Schuldner nicht zum vereinbarten Termin, kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten oder gegebenenfalls Schadensersatz wegen Unmöglichkeit geltend machen. Beim gemeinsamen Handelskauf erlischt der Erfüllungsanspruch mit Fristablauf, es sei denn, der Gläubiger besteht unverzüglich auf Erfüllung der Leistungspflicht.
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