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Flexi-Gesetz
Der Begriff Flexi-Gesetz hat sich als Abkürzung für das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" eingebürgert. Das Gesetz wurde vom Bundestag im April 1998 rückwirkend zum 1. Januar 1998 beschlossen und hat die lange Zeit bestehenden Fragen hinsichtlich der Sozialversicherung bei Mobilzeitvereinbarungen mit so genannter Verblockung beseitigt. Unklar war vor allem, wie der Arbeitnehmer in Freistellungsphasen sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist. Das neue Gesetz regelt nun ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer über die gesamte Zeit der Mobilzeitvereinbarung hinweg versicherungspflichtig ist und damit auch Versicherungsschutz genießt.
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