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Fördergebietsgesetz
Durch das Fördergebietsgesetz werden Baumaßnahmen und andere Investitionen durch Sonderabschreibungsmöglichkeiten gefördert, wenn sie in den neuen Bundesländern, Berlin-Ost oder &emdash; mit Einschränkungen &emdash; in Berlin-West getätigt werden. Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen natürlichen Personen und Körperschaften sowie Personengesellschaften und Gemeinschaften. Um in den Genuss der Begünstigungen des Fördergebietsgesetzes zu kommen, müssen die Investitionen spätestens mit dem 1. Januar 1999 abgeschlossen sein.
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