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Recht & Steuern

Forderung (Betriebswirtschaft)

Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Als Vermögen werden Forderungen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Dort müssen sie nach ihrer Zugehörigkeit zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen unterteilt werden. Sie müssen getrennt ausgewiesen werden und dürfen auf keinen Fall mit bestehenden Verbindlichkeiten verrechnet werden. Forderungen können aus Geld oder geldwerten Leistungen bestehen. Forderungen erwachsen aus einem Schuldverhältnis durch Lieferung bzw. Leistung, durch Vertrag oder durch Gesetzesvorschrift.

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