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Forfaitierung
Veräußerungsgeschäfte sind nicht nur für körperliche Gegenstände, sondern auch für immaterielle Werte möglich. Dabei geht es um rechtsähnliche Werte wie z. B. Know-how, Lizenzen oder Forderungen. Der Verkäufer überträgt dabei die Möglichkeit zur Rechtenutzung auf den Erwerber. Handelt es sich bei den Rechten z. B. um Exportforderungen, die regresslos weiterverkauft werden, spricht man von Forfaitierung. Auch der Verkauf von Ansprüchen aus Leasingverträgen fällt unter diese Bezeichnung.
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