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Vertrieb

Frachtgeschäft

Beim Frachtgeschäft werden Güter gegen Entgelt durch einen Frachtführer aufgrund eines Frachtvertrages befördert. Je nach Beförderungsmittel und Frachtweg gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen (Luft-, See-, Flussfrachtgeschäft, Eisenbahnen, CMR, Güternah- und Güterfernverkehr, KVO, Möbelfernverkehr). Das HGB regelt das Frachtgeschäft für die Beförderung von Gütern zu Lande, zu Luft sowie auf Binnengewässern allgemein ( §407 HGB); diese Bestimmungen werden aber durch zusätzliche Sonderregelungen ergänzt.

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