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Freibleibend

Freibleibend ist eine Handelsklausel, die besagt, dass die Bindung an einzelne vertragliche Zusagen (z. B. hinsichtlich Lieferverpflichtungen, Lieferzeit, Preis oder Menge) oder an ein Vertragsangebot ausgeschlossen sein soll. Zudem kann der Vermerk "freibleibend" als Antrag mit Widerrufsvorbehalt gedeutet werden, mit dem die Bindung an ein Angebot ausgeschlossen werden soll.

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