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Freizone
Freizonen und Freilager sind Teile des Zollgebiets der Gemeinschaft oder in diesem Zollgebiet gelegene Räumlichkeiten, die vom übrigen Zollgebiet getrennt sind und wirtschaftlichen Nutzen bringen (Art. 166 ff. Zollkodex (ZK). Sie dienen dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von Waren aller Art zum Zweck des Außenhandels und des Schiffbaus. Der Vorteil liegt für Unternehmen darin, dass eingeführte Waren erst zum Zeitpunkt der Entnahme aus der Freizone oder dem Freilager verzollt werden müssen. Auch eine Weiterbearbeitung der Waren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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