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Finanzen / Controlling

Fusion

Fusion ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlich und rechtlich neuen Einheit. Hierbei kann zwischen einer Fusion mit Gesamtrechtsnachfolge und einer Fusion ohne Gesamtrechtsnachfolge unterschieden werden. Fusionen können auf horizontaler und auf vertikaler Produktions- oder Handelsebene stattfinden. Eine Fusion kann freundlich oder unfreundlich, als so genannte Feindliche Übernahme, vollzogen werden. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Konsequenzen ist eine Fusion den Kartellbehörden zur Genehmigung vorzulegen.

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