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Recht & Steuern

GEMA

GEMA ist die Abkürzung für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA ist ein durch staatliche Verleihung rechtsfähiger Verein zur Wahrung der Rechte der Urheber von Musikwerken (Komponisten, Textdichter und Musikverleger). Diese Aufgabe nimmt sie aufgrund so genannter Berechtigungsverträge wahr. Die GEMA überwacht die Einhaltung der Urheberrechts- und Wiedergabevorschriften und zieht die Gebühren für ihre Mitglieder ein. Der aus der Vergabe dieser Rechte gezogene Gewinn (Tantiemen) wird nach einem bestimmten Schlüssel an die Rechteinhaber verteilt.

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