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Recht & Steuern

Garantie

Garantie ist die vertragliche Verpflichtung, für den Eintritt eines Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen eventuell eintretenden Schaden zu übernehmen. Die Garantie kann selbständig für die Leistung eines Dritten (ähnlich einer Bürgschaft) oder über die eigene vertragsmäßige Leistung hinaus übernommen werden. Der im bürgerlichen Recht nicht geregelte und nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit ausgestaltete, formfreie Vertrag sichert also ein künftiges Risiko. Inhalt und Tragweite müssen durch Auslegung ermittelt werden. Deshalb sollte der Garantievertrag möglichst schriftlich vorliegen.

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