Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Recht & Steuern

Gastwirthaftung

Bei der Gastwirthaftung handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts, der gewerbsmäßig Fremde aufnimmt, für die Beschädigung oder den Verlust der eingebrachten Sachen der Gäste. Es muss unterschieden werden zwischen dem Schank- bzw. Speisengastwirt und dem Beherbergungsgastwirt. Während bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ein Kaufvertrag vorliegt, handelt es sich beim Beherbergungsvertrag um einen gemischten Vertrag

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner