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Gastwirthaftung
Bei der Gastwirthaftung handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts, der gewerbsmäßig Fremde aufnimmt, für die Beschädigung oder den Verlust der eingebrachten Sachen der Gäste. Es muss unterschieden werden zwischen dem Schank- bzw. Speisengastwirt und dem Beherbergungsgastwirt. Während bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ein Kaufvertrag vorliegt, handelt es sich beim Beherbergungsvertrag um einen gemischten Vertrag
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