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Gattungsschuld
Mit Gattungsschuld wird eine Schuld bezeichnet, die auf Leistung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache gerichtet ist. Grundsätzlich hat der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte zu liefern. Die Gattungsschuld ist ein "Sonderschuldfall", der in einigen Spezialvorschriften des Schuldrechts (§ 243 BGB, § 279 BGB und § 480 BGB) geregelt ist und der im Gegensatz zur Stückschuld steht.
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