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Gebäude
Ist ein Gebäude Bestandteil des Anlagevermögens eines Unternehmens, muss die betriebliche Nutzung beurteilt und nachgewiesen werden. Es gehört entweder zum Betriebsvermögen, zum Privatvermögen oder anteilig zum Betriebs- und Privatvermögen und muss unter bestimmten Voraussetzungen bilanziert werden. Gebäude stehen in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang. Dies ist bei Gebäudeteilen, die im steuerrechtlichen Sinn ebenfalls Gebäude sind, nicht der Fall. Sie sind selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter. Dies trifft z. B. für Eigentumswohnungen und in Teileigentum stehende Räume zu.
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