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Recht & Steuern

Gefahrgeneigte Arbeit

Unter einer gefahrgeneigten Arbeit versteht man solche Tätigkeiten, bei denen auch sorgfältigen Arbeitnehmern regelmäßig Fehler unterlaufen. Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war die Gefahrgeneigtheit einer Tätigkeit Voraussetzung für Haftungsbeschränkungen. Seit einem Urteil aus dem Jahr 1994 ist sie zwar nicht mehr Voraussetzung, soll aber bei der Beurteilung des Mitverschuldens des Arbeitgebers an dem Schaden und damit bei der Ermittlung der Haftungsquoten berücksichtigt werden.

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