Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Recht & Steuern

Gefahrübergang

Der Gefahrübergang ist die an einen bestimmten Zeitpunkt oder eine bestimmte Handlung geknüpfte Befreiung des Schuldners einer Sache von der Haftung für einen unverschuldeten Verlust oder eine Beschädigung der Sache. Grundsätzlich trägt der Schuldner diese Gefahr bis zur vollständigen Erfüllung seiner Leistungspflicht, also in der Regel bis zur Übergabe der Sache an den Gläubiger, es sei denn, dieser gerät in Annahmeverzug.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner