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Recht & Steuern

Geldwerter Vorteil

Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn nicht in Form von Bar-, sondern von Sachlohn zu, spricht man im Lohnsteuer- und im Sozialversicherungsrecht von einem geldwerten Vorteil. Dies ist dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer als Ausgleich für seine Arbeitsleistung unentgeltlich oder verbilligt Sachwerte überlassen werden. Beispiele hierfür sind die Stellung eines Geschäftswagens, Mahlzeiten im Betrieb oder eine Dienstwohnung. Als geldwerter Vorteil ist der Betrag anzusehen, den der Arbeitnehmer zu bezahlen hätte, wenn er den gleichen Gegenstand zum normalen Preis erwerben würde. In der Regel ist dieser Betrag steuer- und beitragspflichtig. Für manche geldwerte Vorteile, z. B. den Geschäftswagen, sieht das Gesetz besondere Bewertungsmethoden vor

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