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Recht & Steuern

Geliefert unverzollt

DDU ist eine im zwischenstaatlichen Handel international anerkannte Abkürzung, die von der Internationalen Handelskammer als International Commercial Term (siehe Incoterms) veröffentlicht wurde. Im deutschen kaufmännischen Sprachgebrauch wird DDU als Geliefert unverzollt benutzt. DDU bedeutet, dass der Käufer die bei der Einfuhr anfallenden Zölle, Steuern und anderen Abgaben zu tragen hat. Gefahr und Transportkosten trägt bis zum Bestimmungsort im Einfuhrland der Verkäufer.

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